Aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse im Sozialrecht, wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung – Fachanwalt für Sozialrecht – zu führen.
Seit dem Jahre 2009 nehme ich jährlich an Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) teil.
Das Sozialrecht umfasst dabei unter anderem folgende Rechtsgebiete:
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Grundsicherung für Arbeitssuchende
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Arbeitsförderung
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Krankenversicherung
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Rentenversicherung
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Unfallversicherung
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Kinder- und Jugendhilfe
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Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Soziale Pflegeversicherung
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Sozialhilfe
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Wohngeld
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BAföG
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Erziehungs- und Elterngeld