Fachanwalt

Aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse im Sozialrecht, wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung    – Fachanwalt für Sozialrecht –    zu führen.

 

Seit dem Jahre 2009 nehme ich jährlich an Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) teil.

 

Das Sozialrecht umfasst dabei unter anderem folgende Rechtsgebiete:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Arbeitsförderung

  • Krankenversicherung

  • Rentenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Soziale Pflegeversicherung